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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter (Frederik Sturm) und seinen Besucher:innen. Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.

2. Reservierung, Bestellung und Kauf

Kartenbestellungen über die Homepage sind frühestens mit Beginn des jeweiligen Vorverkaufs möglich und werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Sie gelten – sofern durch eine schriftliche oder mündliche Benachrichtigung des Veranstalters bestätigt – als vorläufige Reservierungen und werden erst mit Bezahlung verbindlich.
Reservierte Karten sind grundsätzlich binnen sieben Tagen nach Erhalt der Reservierung zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins behält sich der Veranstalter das Recht vor, anderweitig über die Karten zu verfügen.
Im Rahmen des Online-Kartenverkaufs geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Kunden aus. Der:die Kund:in erhält eine E-Mail mit der Bestätigung des Kartenkaufs, sobald die Zahlung per Überweisung bestätigt ist. Tickets können ausschließlich per Überweisung bezahlt werden.
Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet gemäß den bestehenden Regelungen zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
Eintrittskarten dürfen ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht zu gewerblichen Zwecken weiterverkauft werden. Ebenso ist ein privater Weiterverkauf zu erhöhten Preisen nicht gestattet. Eine Weiterveräußerung von Eintrittskarten im Rahmen von Auktionen, über Internet-Marktplätze oder Internet-Ticketbörsen durch den Erwerber oder Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet. Bei einem Verstoß gegen diese Maßgaben ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und /oder die Verantwortlichen vom künftigen Kartenerwerb auszuschließen. Die entsprechenden Eintrittskarten verlieren Ihre Gültigkeit und berechtigen nicht mehr zum Eintritt.
Bei Feststellung von Verstößen gegen festgelegte Verkaufsbeschränkungen behält sich der Veranstalter den Rücktritt vom Vertrag vor und wird eine entsprechende Rückabwicklung vornehmen. Die entsprechenden Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit und berechtigen nicht mehr zum Eintritt.

3. Ermäßigungen

Schüler:innen, Student:innen sowie Auszubildende,(jeweils bis zum vollendeten 30. Lebensjahr) können bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises an der Abendkasse ermäßigte Eintrittskarten erhalten.
Schwerbehinderte ab GdB 80 und ihre Begleitung, sofern im Schwerbehindertenausweis das Kennzeichen „B" vermerkt ist, erhalten eine Ermäßigung. Ebenfalls eine Ermäßigung erhalten Rollstuhlfahrer, die einen entsprechenden Sonderplatz nutzen, sowie ihre Begleitung. Eintrittskarten für Rollstuhlfahrer:innen bleiben denjenigen Schwerbehinderten vorbehalten, die infolge ihrer Behinderung den Rollstuhl während der Aufführung nicht verlassen können.
Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Pro Person und Berechtigungsausweis wird je Aufführung nur eine ermäßigte Karte verkauft. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Die Ermäßigungen beziehen sich nicht auf etwaige Gebühren.

4. Rückgabe gelöster Eintrittskarten

Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.
Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet. Im Falle eines späteren Vorstellungsabbruchs ist eine (Teil-)Erstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen.

5. Behördliche Anordnungen

Maßgebend sind die zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Regelungen und behördlichen Anordnungen. Es liegt in der Verantwortung der Besucher:innen, sich hierüber zu informieren. Den Veranstalter trifft diesbezüglich keine Informationspflicht.
Nach dem Ticketerwerb in Kraft tretende oder wegfallende Regelungen bzw. behördliche Anordnungen (wie z.B. Maskenpflicht, Abstandsgebot, Gesundheits- und Impfnachweispflicht) berechtigen nicht zur Rückgabe gekaufter Eintrittskarten.
Sofern der Veranstalter die Veranstaltung aufgrund von behördlichen Regelungen oder Anordnungen absagen muss, wird in Höhe des Eintrittspreises ein Gutschein ausgestellt oder der Eintrittspreis erstattet. Darüber hinaus werden keine Kosten ersetzt (z.B. Reise- und Unterbringungskosten).
Sofern der Veranstalter die Veranstaltung aufgrund von behördlichen Regelungen oder Anordnungen nur mit verminderter Platzkapazität durchführen kann, ist er berechtigt, bereits erworbene Eintrittskarten und bestehende Reservierungen nach eigenem Ermessen zu stornieren oder alternative Plätze zuzuweisen. Im Falle von Stornierungen wird in Höhe des Eintrittspreises ein Gutschein ausgestellt oder der Eintrittspreis erstattet, im Falle von Umbuchungen werden ggf. entstehende Preisdifferenzen erstattet.

6. Verlust von Eintrittskarten

Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt der Veranstalter eine Ersatzkarte aus, wenn der:die Käufer:in glaubhaft macht, welche Karte er:sie gekauft hat. Die Originalkarte verliert in diesem Falle ihre Gültigkeit und berechtigt nicht mehr zum Eintritt. 

7. Einlass zu den Aufführungen

Die Eingangsfoyers sind in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet.
Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte (in Form einer E Mail) sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis vorzuzeigen.
Die Mitnahme von Tieren in die Aufführungs-Räumlichkeiten ist nicht gestattet. Ausnahmen hiervon können nur in begründeten Einzelfällen zugelassen werden, sofern dem nicht sicherheitstechnische Gegebenheiten oder andere besondere Umstände entgegenstehen.
Nach Vorstellungsbeginn können Besucher:innen aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler:innen und anderen Besucher:innen an einem störungsfreien Ablauf der Aufführung erst zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Bildwechsel, Pause) und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächst verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten.
Die Eintrittskarte verliert nach Ende der Vorstellung ihre Gültigkeit.

8. Hausrecht

Der Veranstalter übt in der Spielstätte (Turnhalle) das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Besucher:innen aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher:innen belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der:die Besucher:in die Vorstellung stören oder andere Besucher:innen belästigen wird.
Das private Anbieten oder (Weiter-)Verkaufen von Eintrittskarten in den Aufführungs-Räumlichkeiten ist untersagt.
Mobilfunkgeräte sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind grundsätzlich untersagt.
Das Rauchen ist in den Aufführungs-Räumlichkeiten nicht gestattet.
Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher:innen das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

9. Bild- und/oder Tonaufnahmen

Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen sind strikt untersagt. Insbesondere auch das Fotografieren im Zuschauerraum während der Aufführung ist nicht gestattet. Widerrechtlich angefertigte Aufnahmen sind zu löschen. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urheberrechtsgesetz strafbar und können Schadenersatzansprüche auslösen.
Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Ggf. kann der:die Besucher:in vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, werden von dem Veranstalter eingezogen und verwahrt. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.
Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen der Veranstaltung von dazu ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher:innen mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

10. Haftung

Für Schäden jeder Art, die ein:e Besucher:in in den Aufführungs-Räumlichkeiten erleidet, haften der Veranstalter, seine Vertreter:innen und seine Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

11. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den Kartenverkauf über das Internet. Erfüllungsort ist Ellerbek. Dies gilt auch für die Zurverfügungstellung der bestellten Eintrittskarte.

12. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 08.02.2026 in Kraft und ersetzen die bisher geltende Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.